AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Veranstalter: nailport UG, Dr.-Wilhelm-Roelen-Str. 388, 47179 Duisburg

1. Geltungsbereich

1.1 Die nailport UG, vertr. durch den Geschäftsführer F. Stoffel, Dr.-Wilhelm-Roelen-Str. 388, 47179 Duisburg – nachstehend Verwenderin genannt - erbringt sämtliche Coaching-, Schulungs- und Seminarlesitungen gegenüber ihren Vertragspartnern nur aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Einzelfall werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch weitere produktspezifische Geschäftsbedingungen ergänzt bzw. modifiziert. Soweit sich aus produktspezifischen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes ergibt, gelten die nachfolgenden Regelungen:

1.2 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils mit Stand im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Erhebt der Vertragspartner hiergegen nicht binnen einer Frist von 1 Monat ab Bekanntgabe der Änderung Widerspruch in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Vertragspartner den Änderungen, ist die Verwenderin zur ordentlichen Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Sie finden selbst dann keine Anwendung, wenn die Verwenderin dem nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Verwenderin hält in ihren Geschäftsräumen und im Rahmen ihrer Internetpräsenz eine Auflistung ihres Leistungsangebots bezüglich der beabsichtigten Coachings, Schulungen und Seminare bereit. Die Angaben in diesem Leistungsverzeichnis erfolgen ohne Rechtsbindungswillen der Verwenderin, so dass es sich hierbei lediglich um eine invitatio ad offerendum, nicht jedoch um eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung handelt.

2.2 Ein Vertragsschluss zwischen der Verwenderin und dem Vertragspartner erfolgt erst, wenn der Vertragspartner der Verwenderin eine ausgefüllte Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Telefax oder per Textform übermittelt hat (Vertragsangebot) und die Verwenderin den Vertragsschluss bestätigt (Vertragsannahme).

2.2.1 Kann der Verwender dem Vertragspartner nicht auf seinen Online-Shop verweisen, so erhält der Vertragspartner ein Vertragsangebot per Textform an seine Email-Adresse gesendet. Die Annahme des Vertragsangebotes kann der Vertragspartner in einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt per Textform annehmen oder ablehnen. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn innerhalb der Annahmefrist kein Widerspruch erfolgt.

2.2.2 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die von ihm genannte Email-Adresse zur Buchungsabwicklung zutreffend ist, so dass die von der Verwenderin versandten Email empfangen werden können. Insbesondere hat der Vertragspartner bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten Emails zugestellt werden können.

2.3 Bei einer Gruppenanmeldung schließt die Verwenderin mit der für die Gruppe verantwortlichen bzw. weisungsberechtigten Person einen Vertrag für die gesamte Gruppe.

2.4 Das Angebot der Verwenderin richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.5 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3. Widerruf

3.1 Die Abgabe der Teilnahmeerklärung kann von Seiten des Vertragspartners nicht mehr widerrufen werden, nachdem sie der Verwenderin zugegangen ist. In Einzelfällen kommt ein späterer Widerruf in Betracht, wenn sich die Verwenderin hiermit einverstanden erklärt.

3.2 Konnte die Verwenderin innerhalb des Vertragsschluss nicht auf Ihren Online-Shop verweisen und hat dem Vertragspartner deshalb ein Vertragsangebot per Email übersendet, kann der Vertragspartner das Vertragsangebot in einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt des Vertragsangebotes per Textform widerrufen.

3.3 Dem Vertragspartner entstehen innerhalb der Widerrufsfrist keine Kosten für einen wirksamen Widerruf.

4. Rücktrittsrecht der Verwenderin

Die Verwenderin behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Für das Vorliegen des Rücktrittsgrundes trägt die Verwenderin die Beweislast. Im Rücktrittsfall ist die Verwenderin verpflichtet, eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückzuzahlen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten.

5. Vertragsdauer und Vergütung

5.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

5.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, mindestens 50 % der Teilnahmegebühr mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die Verwenderin zu zahlen. Diese Zahlung kann per Überweisung erfolgen. Der Restbetrag ist vom Vertragspartner am Veranstaltungstag in bar zu entrichten.

5.3 Sämtliche Forderungen werden mit Zugang einer Rechnung fällig. Die Verwenderin weist den Vertragspartner darauf hin, dass er mit fälligen Zahlungen spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt in Schuldnerverzug gerät, auch wenn keine gesonderte Mahnung erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei Verbrauchern i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, ansonsten 8 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz) zu entrichten.

5.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Verwenderin auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis zusätzlich zur Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

5.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich ohne Ausweis von Umsatzsteuern, hier gilt, bis auf Widerruf, die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.

6. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

6.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

6.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Verwenderin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

6.3 Nutzt der Vertragspartner die Option Einzelschulung, so kann die Verwenderin einige Leistungsumfänge zeitlich optimieren und durch Einbeziehung weiterer Schulungsmodule aus dem gesamten Leistungsumfang kombinieren, so dass der vereinbarte Gesamt-Umfang auf einer kürzeren Zeitdistanz geleistet wird. Die Inhalte bleiben in solchen Fällen von der Verwenderin unberührt. Die Verwenderin führt bei Einzelschulungen trotz der deutlichen besseren Ausbildungsqualität keine Preisaufschläge durch.

7. Allgemeine Teilnahmebedingungen

7.1 Wenn der Vertragspartner die Veranstaltung derart stört, dass ein reibungsloser Ablauf seitens der Verwenderin nicht mehr gewährleistet werden kann, ist die Verwenderin berechtigt, den Vertragspartner von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt.

7.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Vertragspartnern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

7.3 Jeder Vertragspartner wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Verwender nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Vertragspartner vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.

7.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

7.5 Die Vertragspartner verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Verwenderin berechtigt, den Vertragspartner von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt.

7.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter die Verwenderin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Vertragspartner bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

7.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Verwenderin berechtigt, den betreffenden Vertragspartner von der Veranstaltung auszuschließen.

7.8 Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben. Diese sind von der Verwenderin beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

7.9 Veranstaltungen und Seminare sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Vertragspartner nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

8. Verschwiegenheitspflicht

Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Verwenderin Stillschweigen zu bewahren.

9. Haftung

Die Verwenderin ist nicht zum Ersatz etwaiger Schäden des Vertragspartners verpflichtet, es sei denn dass diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verwenderin oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen oder dass dem Vertragspartner Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und dies auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Verwenderin oder eines Erfüllungsgehilfen beruht. Für übernommene Garantien haftet die Verwenderin verschuldensunabhängig.

10. Gerichtsstand

10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

10.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Verwenderin.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform.

11.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 11 bedarf ebenfalls der Textform.

11.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12. Salvatorische Klausel

Sollten Bestandteile der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Stand: 30.05.2018, nailport UG